Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Mit der betrieblichen Altersvorsorge sichern Sie die Zukunft Ihrer Mitarbeiter – steuerlich gefördert, flexibel und zuverlässig.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Steuer- & Sozialersparnis
Beiträge werden direkt aus dem Brutto gezahlt – Sie sparen Steuern und Sozialabgaben.
Arbeitgeberzuschuss
Ihr Unternehmen beteiligt sich verpflichtend mit mindestens 15 % zu den Beiträgen.
Mitarbeiterbindung
Attraktives Zusatzangebot stärkt Loyalität und Wettbewerbsfähigkeit.
Schutz bei Insolvenz
Ihre Ansprüche bleiben bestehen – auch bei Unternehmen in schwieriger Lage.
Flexible Fortführung
Wechsel zu neuem Arbeitgeber oder private Fortführung ist möglich.
Individuelle Beratung
Maßgeschneiderte Lösungen passend zu den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter.
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Steuer- & Sozialersparnis Beiträge werden direkt aus dem Brutto gezahlt – Sie sparen Steuern und Sozialabgaben.
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Arbeitgeberzuschuss Ihr Unternehmen beteiligt sich verpflichtend mit mindestens 15 % zu den Beiträgen.
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Mitarbeiterbindung Attraktives Zusatzangebot stärkt Loyalität und Wettbewerbsfähigkeit.
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Schutz bei Insolvenz Ihre Ansprüche bleiben bestehen – auch bei Unternehmen in schwieriger Lage.
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Flexible Fortführung Wechsel zu neuem Arbeitgeber oder private Fortführung ist möglich.
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Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Bei der bAV wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umgewandelt. Dadurch sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben, während Arbeitgeber von zufriedenen Mitarbeitern profitieren.
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Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss?
Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss zur bAV beizusteuern – in vielen Fällen ist auch mehr möglich.
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Welche steuerlichen Vorteile habe ich?
Beiträge zur bAV werden direkt aus dem Bruttoeinkommen gezahlt. Das reduziert das zu versteuernde Einkommen und spart gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge.
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Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Die bAV kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat fortgeführt werden. So bleibt die Vorsorge flexibel und sicher über die gesamte Erwerbszeit erhalten.
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Wie sicher ist mein angespartes Kapital?
Alle Ansprüche aus der bAV sind gesetzlich geschützt – auch bei Insolvenz des Arbeitgebers bleibt Ihr angespartes Kapital erhalten.