bAV – Württembergische

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Mit der betrieblichen Altersvorsorge sichern Sie die Zukunft Ihrer Mitarbeiter – steuerlich gefördert, flexibel und zuverlässig.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Steuer- & Sozialersparnis

Beiträge werden direkt aus dem Brutto gezahlt – Sie sparen Steuern und Sozialabgaben.

Arbeitgeberzuschuss

Ihr Unternehmen beteiligt sich verpflichtend mit mindestens 15 % zu den Beiträgen.

Mitarbeiterbindung

Attraktives Zusatzangebot stärkt Loyalität und Wettbewerbsfähigkeit.

Schutz bei Insolvenz

Ihre Ansprüche bleiben bestehen – auch bei Unternehmen in schwieriger Lage.

Flexible Fortführung

Wechsel zu neuem Arbeitgeber oder private Fortführung ist möglich.

Individuelle Beratung

Maßgeschneiderte Lösungen passend zu den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter.

bAV – Übersicht
  • Steuer- & Sozialersparnis Beiträge werden direkt aus dem Brutto gezahlt – Sie sparen Steuern und Sozialabgaben.
  • Arbeitgeberzuschuss Ihr Unternehmen beteiligt sich verpflichtend mit mindestens 15 % zu den Beiträgen.
  • Mitarbeiterbindung Attraktives Zusatzangebot stärkt Loyalität und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Schutz bei Insolvenz Ihre Ansprüche bleiben bestehen – auch bei Unternehmen in schwieriger Lage.
  • Flexible Fortführung Wechsel zu neuem Arbeitgeber oder private Fortführung ist möglich.
bAV – Fragen & Antworten
  • Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

    Bei der bAV wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umgewandelt. Dadurch sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben, während Arbeitgeber von zufriedenen Mitarbeitern profitieren.

  • Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss?

    Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss zur bAV beizusteuern – in vielen Fällen ist auch mehr möglich.

  • Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

    Beiträge zur bAV werden direkt aus dem Bruttoeinkommen gezahlt. Das reduziert das zu versteuernde Einkommen und spart gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge.

  • Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

    Die bAV kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat fortgeführt werden. So bleibt die Vorsorge flexibel und sicher über die gesamte Erwerbszeit erhalten.

  • Wie sicher ist mein angespartes Kapital?

    Alle Ansprüche aus der bAV sind gesetzlich geschützt – auch bei Insolvenz des Arbeitgebers bleibt Ihr angespartes Kapital erhalten.